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Häufige Fragen

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Was muss ich bei einem Praxisbesuch beachten?

Bitte betreten Sie die Praxis nicht mit Erkältungssymptomen wie zum Beispiel Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber. Sollten Sie solche Symptome bei sich feststellen, melden Sie sich zunächst telefonisch bei uns.

Hilfe bei Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen, bietet auch der Ärztliche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117. Unsere Praxisräume dürfen Sie grundsätzlich nur mit medizinischen Schutzmasken betreten.

Seit 1. Oktober 2022 gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen: Für Patientinnen und Patienten gilt in allen Räumlichkeiten der Ruhrradiologie eine Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske.

Bringen Sie bei Ihrem Besuch bei uns bitte Ihre Krankenkassen Chipkarte, den Überweisungsschein sowie Voruntersuchungen und Berichte mit. Für MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel benötigen wir einen aktuelle Kreatinin-Wert. Bringen Sie ggf. auch Ihren Implantat-Ausweis über einoperierte Materialien und Implantate mit. Für CT-Untersuchungen mit Kontrastmitteln bringen Sie bitte Kreatinin und TSH basal Laborwerte mit.

Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen eine möglichst im aktuellen Quartal ausgestellte Überweisung des Hausarztes oder Facharztes vorlegen. Darauf ist die gewünschte Untersuchung vermerkt. Im Einzelfall kann im Ermessen und der Verantwortung des Radiologen aber auch eine andere Untersuchungsmethode als die auf der Überweisung beschriebene durchgeführt werden.

Bringen Sie bitte Aufnahmen mit, die nicht in unserer Praxis angefertigt wurden.

Das Untersuchungsergebnis erfahren Sie in der Regel direkt im Anschluss an die Untersuchung in einem Arztgespräch. Bei Punktionen, Biopsien und Laboruntersuchungen kann die Auswertung mehrere Tage dauern. Eine ausführliche schriftliche Befundung schicken wir nach gründlicher Auswertung in der Regel noch am Untersuchungstag an Ihren überweisenden Arzt.

Durch eine optimale Terminplanung und die Online-Terminbuchung bemühen wir uns, Wartezeiten möglichst gering zu halten. Durch nicht vorhersehbare Umstände, wie z.B. Notfall-Untersuchungen oder erhöhtem Zeitbedarf bei einer Untersuchung mit unerwarteten Befunden, lassen sich Wartezeiten jedoch nicht immer vollständig vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es im Ausnahmefall zu einer längeren Wartezeit kommen sollte.

Klare gesetzliche Regelungen legen fest, dass Röntgenbilder Eigentum des durchführenden Arztes sind. Dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen aufzubewahren und zu archivieren. Der Arzt ist zudem verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien weiterbehandelnden Ärzten oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Das Eigentumsrecht an Ihren Bildern können Sie – auch als Privatpatient - nicht erwerben.

In der Ruhrradiologie am Standort Gelsenkirchen Medical Center Buer ist eine Untersuchung im offenen MRT ohne zusätzliche Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse möglich: Denn wir haben für den offenen MRT in Gelsenkirchen eine Kassenzulassung. Daher brauchen Patienten nur einen Überweisungsschein.

Ruhrradiologie, 2023
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